Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 03.01.2026

1 Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen Sina Zacharias: Lektorat & Ordnung; betrieben von Dr. Sina Zacharias, Dinslakener Str. 204, 46562 Voerde (Niederrhein), im Folgenden: Auftragnehmerin; und Kunden, im Folgenden: auftraggebende Personen. Die AGB werden von der auftraggebenden Person durch die schriftliche Auftragserteilung per E-Mail oder per Brief anerkannt.

1.2 Die nachstehenden AGB gelten für Angebote und Leistungen aus den Bereichen Korrektorat, Lektorat, Recherche, Schreibcoaching, Ordnungsberatung und Bewerbungsoptimierung („Bewerbungscheck“). Sie finden im gesamten Geschäftsverkehr zwischen Auftragnehmerin und auftraggebenden Personen Anwendung, sofern die Vertragsbedingungen zwischen beiden Parteien nicht im Einzelnen bestimmt werden. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor den AGB der Auftragnehmerin.

1.3 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit aller übrigen Klauseln nicht berührt. Sind die vorliegenden AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit diese AGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der auftraggebenden Person werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihre Geltung ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

1.5 Das Geschäftsverhältnis zwischen Auftragnehmerin und auftraggebenden Personen unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Voerde (Niederrhein) und ausschließlicher Gerichtsstand ist Dinslaken.

2 Vertragsschluss

2.1 Die Auftragnehmerin legt der auftraggebenden Person per E-Mail ein individuelles, zeitlich befristetes Angebot vor. Das Angebot bleibt bis zur Bestätigung durch die auftraggebende Person kostenfrei und unverbindlich. Gleiches gilt für Ergänzungen und Änderungen. Angebote der Auftragnehmerin gelten als angenommen, wenn die auftraggebende Person das Angebot per E-Mail oder per Brief bestätigt.

2.2 Von der Auftragnehmerin zu erbringende Dienstleistungen, Abgabefristen, Honorare und sonstige Bestimmungen werden im Einzelnen und per E-Mail oder per Brief festgesetzt.

2.3 Der Umfang der Dienstleistungen bestimmt sich nach den vorliegenden AGB und den Angeboten auf der Website bzw. Instagram:

Korrektorat & Lektorat:

Reines Korrektorat: Prüfung auf sprachliche Korrektheit (Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung) und einheitliche Schreibweisen; die Auftragnehmerin unterbreitet Korrekturvorschläge im Manuskript, die die auftraggebende Person im Nachgang selbstständig annehmen und umsetzen kann.

Erweitertes Korrektorat: Leistungen des reinen Korrektorats und zusätzlich korrekte und einheitliche Formatierung (nach den jeweiligen Vorgaben: Absatzgestaltung, Schriftart und -größe, Textausrichtung), korrekte und einheitliche Zitierweise im Text und im Literaturverzeichnis, korrekte und einheitliche Inhalts-, Abbildungs-, Tabellen- und Abkürzungsverzeichnisse, korrekte und einheitliche Fußnoten; die Auftragnehmerin unterbreitet Korrekturvorschläge im Manuskript, die die auftraggebende Person im Nachgang selbstständig annehmen und umsetzen kann.

Lektorat: Leistungen des erweiterten Korrektorats und zusätzlich folgende Lektoratsleistungen: Stil und Sprache: Für Zielgruppe und Textsorte angemessener Stil, verständliche und präzise Sprache, die Vermeidung von Füllwörtern; Struktur: Logischer Aufbau der Kapitel, Unterkapitel und Absätze und stimmige Argumentation; Übersichtlichkeit, Leser- und Benutzerfreundlichkeit: Verwendung von Abbildungen, Tabellen, Glossar; einheitliche Sprache: Nicht nur einheitliche Schreibweisen, sondern auch einheitliche Verwendung von Fachbegriffen, Abkürzungen, Zahlen, Einheiten. Das Lektorat umfasst kein Umschreiben von Texten; die Auftragnehmerin unterbreitet Korrektur- und Verbesserungsvorschläge, die die auftraggebende Person im Nachgang selbstständig annehmen und umsetzen kann.

Probekorrektorat | Probelektorat: Die Auftragnehmerin erstellt eine gesonderte MS Word-Datei von 1-3 Seiten mit einer professionellen Einschätzung zum Verbesserungspotenzial des Manuskripts und unterbreitet beispielhaft Korrektur- bzw. Verbesserungsvorschläge auf fünf Manuskriptseiten als Arbeitsprobe.

Recherche: Rechercheinhalt, -umfang und -ergebnisse werden individuell festgelegt.

Schreibcoaching:

1:1 Schreibcoaching: 1:1-Schreibcoachingsitzungen finden in der Regel online (z.B. per Google Meet) statt. Schreibcoachinginhalte und -umfang werden individuell festgelegt.

Begleitete Schreibtandems: Begleitete Schreibtandem-Sitzungen finden in der Regel online (z.B. per Google Meet) statt. Schreibcoachinginhalte und -umfang werden individuell festgelegt.

Schreibberatung per E-Mail: Beratungsinhalt, -umfang, und -ergebnisse werden individuell festgelegt.

Teilnahme an Schreibwochen: Die Auftragnehmerin schickt der auftraggebenden Person vor Beginn und nach Beendigung der jeweiligen Schreibwoche jeweils einen Fragebogen zu, in dem die auftraggebende Person ihre Ziele für die Schreibwoche festhalten und anschließend ihre Ergebnisse reflektieren kann.

Ordnungsberatung:

Ordnungsberatung online: Die Ordnungsberatung findet online (z.B. per Google Meet) statt. Ordnungsberatungsinhalte und -umfang werden individuell festgelegt.

Ordnungsberatung vor Ort: Die Ordnungsberatung findet bei den auftraggebenden Personen zuhause statt. Ordnungsberatungsinhalte und -umfang werden individuell festgelegt.

Teilnahme an Ordnungswochen: Die Auftragnehmerin schickt der auftraggebenden Person vor Beginn und nach Beendigung der jeweiligen Ordnungswoche jeweils einen Fragebogen zu, in dem die auftraggebende Person ihre Ziele für die Ordnungswoche festhalten und anschließend ihre Ergebnisse reflektieren kann.

Bewerbungscheck:

Bewerbungsschreiben: Die Auftragnehmerin erstellt ein Bewerbungsschreiben von 1-2 Seiten auf Basis der ihr vorgelegten Informationen (Stellenausschreibung, Lebenslauf, Entwurf oder Stichpunkte der auftraggebenden Person). Mögliche Änderungswünsche müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt fertiggestellter Texte angemeldet werden. Die Auftragnehmerin übernimmt einen Korrekturdurchgang zur Einarbeitung möglicher Änderungswünsche, darüberhinausgehende Änderungswünsche sind nicht Teil des Angebots.

Motivationsschreiben: Die Auftragnehmerin erstellt ein Motivationsschreiben nach den Vorgaben der jeweiligen Ausschreibung auf Basis der ihr vorgelegten Informationen (Ausschreibung, Lebenslauf, Entwurf oder Stichpunkte der auftraggebenden Person). Mögliche Änderungswünsche müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt fertiggestellter Texte angemeldet werden. Die Auftragnehmerin übernimmt einen Korrekturdurchgang zur Einarbeitung möglicher Änderungswünsche, darüberhinausgehende Änderungswünsche sind nicht Teil des Angebots.

Lebenslauf: Die Auftragnehmerin liest den Lebenslauf Korrektur und unterbreitet Korrektur- und Verbesserungsvorschläge, die die auftraggebende Person im Nachgang selbstständig annehmen und umsetzen kann.

3 Vertragsdurchführung

3.1 Von der Auftragnehmerin zu erbringende Leistungen folgen vertraglich festgelegten Vereinbarungen.

3.2 Erstellt die Auftragnehmerin Texte (z. B. ein Bewerbungsschreiben), sendet sie der auftraggebenden Person per E-Mail einen Entwurf zur Abstimmung zu. Bestätigt die auftraggebende Person den Entwurf per E-Mail oder per Brief, gilt dieser als verbindlich. Wünscht die auftraggebende Person Änderungen des Erstentwurfs, legt ihm die Auftragnehmerin einmalig eine überarbeitete Fassung vor. Diese gilt ebenfalls als verbindlich, sobald sie von der auftraggebenden Person per E-Mail oder per Brief bestätigt wird. Nachträgliche Vereinbarungen zu Textumfang, Form und Inhalt sind gesondert zu erfassen und berechtigen die Auftragnehmerin zu einer Verlängerung der Lieferfrist und einer dem Mehraufwand angemessenen Erhöhung des Honorars.

3.3. Die auftraggebende Person stellt der Auftragnehmerin für die Bearbeitung des Auftrags notwendige Unterlagen und Informationen unentgeltlich zur Verfügung, sofern diese nicht im Internet oder in den Verbundsystemen deutscher Bibliotheken zugänglich sind.

3.4 Die Auftragnehmerin erstellt Texte gemäß der vertraglich vereinbarten Sprachstilistik, folgt dabei jedoch ihrem persönlichen Sprach- und Stilempfinden. Ebenso hängen im Lektorat vorgeschlagene Verbesserungen von Ausdruck, Stil und Gliederung vom Sprachgefühl der Auftragnehmerin ab.

3.5 Korrektorate und Lektorate erfolgen in MS Word-Dateien (mittels Korrekturmodus von Microsoft Word), in Google-Docs-Dokumenten oder in PDF-Dateien (mittels Adobe Acrobat Reader DC). Sofern nicht anders vereinbart, markiert die Auftragnehmerin Korrekturen als nachvollziehbare Änderungen und sprachlich-stilistische Verbesserungen als Vorschläge. Die Schlussredaktion nimmt die auftraggebende Person selbstständig vor.

3.6 Wünscht die auftraggebende Person Korrektorate auf Papier, kennzeichnet die Auftragnehmerin Fehler mit den Korrekturzeichen DIN 16511. Hierzu richtet die auftraggebende Person am rechten Seitenrand einen 5 Zentimeter breiten Korrekturrand ein.

3.7 Die Auftragnehmerin erfüllt jeden Auftrag professionell und nach bestem Wissen und Gewissen, übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass die Manuskripte, Bewerbungen oder Coaching- und / oder Beratungssitzungen den von den auftraggebenden Personen gewünschten Erfolg erzielen:

3.7.1 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für die völlige Fehlerfreiheit korrigierter oder lektorierter Texte. Darüber hinaus übernimmt die Auftragnehmerin keine Garantie für gute oder sehr gute Noten für korrigierte Abschluss- und / oder Doktorarbeiten und keine Garantie für den Erfolg von Forschungs- und / oder Förderanträgen.

3.7.2 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit und völlige Fehlerfreiheit von Recherche-Dienstleistungen.

3.7.3 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für die erfolgreiche Verbesserung der Schreibkompetenzen oder die Auflösung der Schreibblockaden der auftraggebenden Personen.

3.7.4 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für die erfolgreiche Verbesserung der Ordnungs- und Aufräumkompetenzen der auftraggebenden Personen.

3.7.5 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie dafür, dass von ihr verfasste Bewerbungsschreiben und / oder von ihr optimierte Lebensläufe zu Einladungen zum Bewerbungsgespräch oder Stellenzusagen führen.

3.8 Als Liefertermine gelten die per E-Mail oder per Brief festgesetzten Termine. Verzögert sich die Lieferung durch unvorhersehbare Vorfälle (Stromausfall, Unterbrechung der Telekommunikation oder Krankheit der Auftragnehmerin), steht der Auftragnehmerin eine angemessene Nachfrist zu. Die Auftragnehmerin informiert die auftraggebende Person unverzüglich über Hindernisse, die sich nachweislich auf die Lieferung vereinbarter Dienstleistungen auswirken. Wünscht die auftraggebende Person über verbindlich bestätigte Textkonzepte oder über vertragliche Bestimmungen hinausreichende konzeptionelle, inhaltliche oder formale Leistungen oder kommt er seiner vertraglichen Mitwirkungspflicht nicht nach, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Liefertermine anzupassen.

3.9 Der Versand korrigierter, lektorierter oder neu erstellter Texte erfolgt per E-Mail und als Word- oder PDF-Datei. Alternativ kann der Versand per Brief (in Papierform oder auf USB-Stick) vereinbart werden. Bei Korrektoraten und Lektoraten in Google Drive bzw. Google Docs gibt die Auftragnehmerin die relevanten Dateien über beide Google-Dienste für die E-Mail-Adresse(n) der auftraggebenden Person frei.

3.10 Erstellt die Auftragnehmerin Texte, steht der auftraggebenden Person innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Textes ein Korrekturdurchgang zur Einarbeitung möglicher Änderungswünsche zu. Diese Überarbeitung schließt keine grundlegende konzeptionelle, inhaltliche oder formale Umgestaltung ein.

4 Urheber- und Nutzungsrechte

4.1 Die Textdienstleistungen der Auftragnehmerin unterliegen dem deutschen Urheberrecht.

4.2 Die Auftragnehmerin verwendet von der auftraggebenden Person zur Verfügung gestellte Texte, Fotos, Illustrationen, Grafiken und sonstige Unterlagen unter der Voraussetzung, dass die auftraggebende Person über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt.

4.3 Von der Auftragnehmerin erstellte Texte sind urheberrechtlich geschützt. Steuert die auftraggebende Person eigene Texte oder Textfragmente bei, fungiert sie als Miturheber*in. Ideen, Vorschläge und Anweisungen der auftraggebenden Person begründen keine Miturheberschaft.

4.4 Die Auftragnehmerin überträgt der auftraggebenden Person das ausschließliche und zeitlich wie räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an vertraglich abgesteckten, neu erstellten Textformaten. Nutzungsarten, inhaltliche Nutzungsrechte und Bearbeitungs- und Änderungsrechte werden im Einzelnen bestimmt. Strebt die auftraggebende Person andere als die ursprünglich festgelegten Nutzungsarten und -rechte an, sind neue Vertrags- und Vergütungsregelungen zu treffen. Diesbezüglich können Vergütungen auch rückwirkend geltend gemacht werden.

4.5 Alle vereinbarten Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Begleichung der Rechnung an die auftraggebende Person über.

4.6 Veröffentlicht die auftraggebende Person von der Auftragnehmerin korrigierte oder lektorierte Texte in Publikationen mit Impressumspflicht, ist die auftraggebende Person berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Auftragnehmerin namentlich im Impressum zu erwähnen.

4.7. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das überarbeitete Werk als Referenz auf ihrer Website zu nennen.

4.8 Trotz der Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte an die auftraggebende Person bleibt die Auftragnehmerin als Urheberin berechtigt, gelieferte Texte oder Recherche-Ergebnisse selbst zu nutzen. Diesbezüglich behält sich die Auftragnehmerin vor, gelieferte Texte oder Recherche-Ergebnisse für Eigenwerbung zu nutzen. In diesem Fall werden aus Gründen des Datenschutzes der Name und die Kontaktdaten der auftraggebenden Person geschwärzt.

4.9 Die Auftragnehmerin stellt den auftraggebenden Personen Zusammenfassungen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Checklisten exklusiv zur Verfügung („Wissensbasis“). Die von der Auftragnehmerin erstellten Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Auftraggebende Personen dürfen diese Materialien herunterladen, ausdrucken und für den privaten Gebrauch verwenden. Auftraggebende Personen dürfen die Materialien jedoch nicht verändern, veröffentlichen oder weiterleiten.

5 Preise

5.1 Die Auftragnehmerin rechnet Dienstleistungen nach tatsächlichem Arbeitsaufwand und auf Grundlage von Seitenpreisen, Stunden- und Tagessätzen oder Wochenpauschalen ab.

5.2 Tagessätze schließen 8 Arbeitsstunden und Wochenpauschalen 40 Arbeitsstunden ein.

5.3 Seitenpreise beziehen sich auf Normseiten à 1.500 Zeichen einschließlich Leerzeichen, Fuß- oder Endnoten und Bildunterschriften.

5.4 Angebote und Kostenvoranschläge gelten als verbindlich, solange sich zugrunde gelegte Leistungs- und Arbeitsumfänge nicht verändern. Sind Mehrarbeiten, z. B. aufgrund einer unerwartet hohen Fehlerdichte, abzusehen, setzt sich die Auftragnehmerin unverzüglich mit der auftraggebenden Person in Verbindung. Übersteigt der Arbeitsaufwand die bei Vertragsschluss vorgenommene Schätzung um mehr als 10 Prozent, wünscht die auftraggebende Person über den Vertragsinhalt hinausreichende Leistungen oder kommt sie vereinbarten Zuarbeiten nicht nach, ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Honorar anzupassen.

5.5 Im Falle neu erstellter Texte sind ein Korrekturdurchgang und eine einmalige Einarbeitung von Änderungswünschen der auftraggebenden Person im Preis inbegriffen, sofern sich Korrekturen und Änderungswünsche im Rahmen vertraglich vereinbarter Konzeptionen und Inhalte bewegen. Weitere Nachbearbeitungen bedürfen gesonderter Bestimmungen.

5.6 Im Rahmen der Auftragsdurchführung entstehende Zusatzkosten (Versand, Kopien, sonstige Aufwendungen für Materialbeschaffungen oder Reisekosten) gehen zulasten der auftraggebenden Person und werden gesondert abgerechnet.

6 Rechnung

6.1 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt und ohne Abzug durch Überweisung auf das angegebene Bankkonto zu zahlen. Rechnungen für die Teilnahme an den Schreib- und Ordnungswochen sind am Tag des Erhalts und ohne Abzug zu zahlen. Gegebenenfalls fällige Bankgebühren sind von der auftraggebenden Person zu übernehmen.

6.2 Sobald die auftraggebende Person das Angebot per E-Mail oder per Brief bestätigt, wird die auftraggebende Person aufgefordert als Sicherheitsleistung 40 Prozent des vereinbarten Projektpreises als Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung wird vom Gesamtbetrag vollständig in Abzug gebracht.

6.3 Tritt die auftraggebende Person innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss vom Vertrag zurück, wird die geleistete Anzahlung von 40 Prozent von der Auftragnehmerin vollständig erstattet. Nach diesem Zeitraum ist eine Erstattung nicht möglich.

6.4 Nach Ablauf der Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss ist es nur in Einzelfällen möglich, vom Vertrag zurückzutreten. Für bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits erbrachte Leistungen ist die Auftragnehmerin in einem solchen Fall angemessen zu entschädigen. Das bis zur Stornierung teilbearbeitete Dokument wird der auftraggebenden Person in dem jeweiligen Zustand nach Zahlungseingang der Entschädigung übermittelt.

6.5 Vereinbarte Termine (Schreibcoaching, Ordnungsberatung) können bis zu 24 Stunden vorher aus persönlichen Gründen verschoben werden. Wenn die auftraggebende Person einen vereinbarten Termin in weniger als 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin absagt, berechnet die Auftragnehmerin 80 Prozent des vereinbarten Honorars für den ausgefallenen Termin, ohne dass die Sitzung nachgeholt wird.

6.6 Ab einem Rechnungswert von 800 Euro behält sich die Auftragnehmerin vor, Abschlagszahlungen zu vereinbaren. Im Gegenzug erhält die auftraggebende Person Teillieferungen fertiggestellter Korrektorate, Lektorate, Recherche- oder Text-Leistungen.

6.7 Die auftraggebende Person gerät innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug. In diesem Fall werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und für jede Mahnung eine angemessene Gebühr fällig. Ebenso behält sich die Auftragnehmerin rechtliche Schritte vor.

6.8 Leistet die auftraggebende Person trotz Fälligkeit und Mahnungen keine Zahlungen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, nicht ausgelieferte Leistungen zurückzuhalten und die weitere Auftragsbearbeitung einzustellen.

7 Gewährleistung

7.1 Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn die auftraggebende Person die Textabnahme per E-Mail oder per Brief bestätigt, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang erstellter Textleistungen keine Beanstandungen und Änderungswünsche anmeldet, gelieferte Texte weiterverwendet oder den Rechnungsbetrag vollständig überweist. Die Nichtabnahme eines Textes muss plausibel begründet werden.

7.2 Bei Mängeln hat die auftraggebende Person Anspruch auf Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche schließen weder unwesentliche Mängel (sprachliche Freiheiten der Auftragnehmerin, Zweifelsfälle der deutschen Rechtschreibung oder alternative Schreibungen laut Duden) noch grundlegende, von vertraglichen Vereinbarungen und verbindlich bestätigten Textentwürfen abweichende Neuausrichtungen ein.

7.3 Beanstandungen und Änderungswünsche müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt fertiggestellter Texte angemeldet werden. Hierzu macht die auftraggebende Person relevante Textabschnitte kenntlich und sendet der Auftragnehmerin Text, Mängelbegründung und detaillierte Informationen zu Art und Umfang der gewünschten Änderungen per E-Mail oder per Brief zu. Erfolgt ihre Mängelanzeige nicht fristgerecht, erlischt ihr Gewährleistungsanspruch. Dies gilt nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Auftragnehmerin.

7.4 Für nachträgliche Veränderungen gelieferter Texte durch die auftraggebende Person übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung und Gewährleistung. Für diesen Fall speichert die Auftragnehmerin ausgelieferte Texte und E-Mail-Korrespondenzen einschließlich Dateianhängen bis nach Ablauf des Gewährleistungsanspruchs.

7.5 Bei berechtigten Reklamationen ist der Auftragnehmerin eine angemessene Nachbearbeitungsfrist einzuräumen. Für die Beseitigung berechtigter Mängel erhebt die Auftragnehmerin keine Bearbeitungsgebühren.

8 Haftungsausschluss

8.1 Die Auftragnehmerin haftet bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, jedoch maximal in Höhe des in Rechnung gestellten Auftragswerts.

8.2 Der Versand von Dateien, Ausdrucken und sonstigen Dokumenten erfolgt auf Gefahr der auftraggebenden Person. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für etwaige Veränderungen gesendeter Daten auf dem Weg der elektronischen Übertragung. Die abschließende Prüfung gelieferter Texte obliegt der auftraggebenden Person.

8.3 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Schäden durch elektronische Viren.

8.4 Die Auftragnehmerin haftet nicht für Fehler, die die auftraggebende Person bei ihrer Freigabe fertiggestellter Texte übersieht oder die sie bis zum Ende der Gewährleistungsfrist nicht schriftlich anzeigt.

8.5 Die Auftragnehmerin garantiert nicht dafür, dass aus ihren Textdienstleistungen kommunikative, wirtschaftliche oder sonstige Erfolge hervorgehen. Sie übernimmt keine Verantwortung für Textinhalte, die ihr von der auftraggebenden Person zur weiteren Bearbeitung übergeben werden.

8.6 Für Leistungsverzögerungen infolge außergewöhnlicher Umstände trägt die Auftragnehmerin keine Verantwortung, sofern diese nicht auf ihr vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind. Hierzu zählen Ausfälle der Stromversorgung, Unterbrechung der Telekommunikation, Streik, behördliche Entscheidungen oder Havarien.

8.7 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Auftragnehmerin nicht für die Überprüfung der Urheber- und Nutzungsrechte an Texten, Bildern und allen weiteren Materialien zuständig, die ihr die auftraggebende Person zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung stellt. Die Auftragnehmerin haftet nicht für deren rechtliche Zulässigkeit. Sie ist von allen Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt, sollte die auftraggebende Person entgegen seiner schriftlichen Versicherung nicht zur Verwendung bereitgestellter Materialien berechtigt sein.

9 Sonstiges

9.1 Die auftraggebende Person verpflichtet sich, alle für die Angebote, Verträge und Dienstleistungen der Auftragnehmerin notwendigen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen.

9.2 Die Auftragnehmerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, ist aber verpflichtet, Sicherungskopien des Manuskripts anzufertigen und aufzubewahren.

9.3 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller ihr im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung bekanntwerdenden Informationen, Interna und Geschäftsgeheimnisse der auftraggebenden Person. Dies gilt während und über die Zusammenarbeit hinaus. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich gleichfalls, Texte und Arbeitsmaterialien nicht an Dritte weiterzugeben.